Beim Unfall direkt melden

Im Rahmen der Sportunfallversicherung sind aktive Sportler (Vereinsmitglieder!), Trainer, Übungsleiter, Funktionäre sowie Schiedsrichter abgesichert. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Die Behandlung zahlt immer die eigene Krankenversicherung!
  • Die Sportversicherung tritt für mögliche Folgeschäden ein.
  • Der Sportversicherungsvertrag ist nur als Beihilfe gedacht. Er kann die private Vorsorge nicht ersetzen. In ihm sind vor allem Leistungen für schwere Unfälle vorgesehen.
  • Vorsichtshalber sollte jeder Unfall gemeldet werden.
  • Die Meldung sollte unverzüglich erfolgen. Stellt sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Sportunfall nachteiligere Folgen hatte, als zunächst angenommen wurde, so kann dieses Ereignis auch noch nachgemeldet werden. Allerdings ist zu beachten, dass die Schadenbearbeitung umso schwieriger wird, je länger ein Unfall zurückliegt. Liegt der Unfall 1 Jahr und länger zurück, kann nicht mehr mit einer Regulierung gerechnet werden, da eine effektive Schadenüberprüfung kaum mehr möglich sein dürfte.
  • Bei Zahnschäden bleibt immer ein Eigenanteil, dieser richtet sich u.a. auch nach der Pflege des Bonusheftes.

Ein Sportunfall ist über Lara Horstmann (Sportwart) an die ARAG-Sportversicherung zu melden. Bei unter 18-Jährigen erfolgt die Meldung über Lara Horstmann an den Kommunalen Schadensausgleich (KSA).

Einfach einen Termin vereinbaren oder die erforderlichen Formulare ausfüllen und zur weiteren Bearbeitung an Lara Horstmann senden. E-Mail mit Betreff „Unfallmeldung“ an unfall@tusg-wiedensahl.de.

Formulare